Aktuelle Info zum Sport- und Trainingsbetrieb im Walddörfer SV
Aktuelle Info zum Sport- und Trainingsbetrieb im Walddörfer SV
29. April 2022

Corona Update: Information zum Sportbetrieb im Walddörfer SV - Stand 30.04.2022

Informationen zu den behördlichen Vorgaben und der Umsetzung im Sportbetrieb des Walddörfer SV werden hier laufend aktualisiert.

Aktualsierung zum 30.04.2022

Am 30. April 2022 läuft die bislang geltende Eindämmungsverordnung aus.

Damit entfällt ab Sonnabend die Pflicht zum Tragen einer Maske in Einrichtungen mit Publikumsverkehr, also auch in Gebäuden von Sportvereinen. Für die Sportausübung gibt es keine Auflagen mehr.

Es wird weiterhin Infektionen geben und wir alle tun gut daran, einander weiterhin zu schützen. Daher gilt folgende Empfehlung des Vorstands:

Das Tragen einer Maske und Desinfizieren der Hände und Oberflächen sind nicht mehr verpflichtend, wird jedoch ausdrücklich empfohlen. Wir tragen weiterhin gemeinsam die Verantwortung, dass sich alle Menschen in unseren Reihen wohl und sicher fühlen. Es ist wichtig, dass wir mit der gewonnenen Freiheit sorgsam und bedacht umgehen.

Weiterhin unverändert gilt die Absonderungspflicht für infizierte Personen (§§ 20, 21). Das heisst, Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für regelhaft zehn Tage isolieren.

Passt weiterhin gut aufeinander auf und bleibt gesund! Viel Spaß beim Sport im Walddörfer SV!

Aktualisierung zum 02.04.2022

Die Hamburgische Bürgerschaft mit Beschluss vom 30. März Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt. Damit gelten ab dem 2. April folgende Maßnahmen für den Sport in Hamburg:

Weiterhin unverändert gilt auch die Absonderungspflicht für infizierte Personen (§20): Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für regelhaft zehn Tage isolieren.

Für das Walddörfer Sportforum gilt weiterhin der Zutritt ausschließlich über den Haupteingang von der Halenreie.

Aktualisierung zum 04.03.2022

Der Senat hat die Eindämmungsverordnung angepasst, diese tritt zum 4. März in Kraft.

Für Sport in geschlossenen Räumen, in Schwimmbädern, Thermen, Fitnessstudios gilt künftig die 3G-Zutrittsregel ohne Kapazitätsbegrenzung. Das bedeutet, dass der Zutritt für Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen, die Einlasskontrolle im Sportforum wird bis auf weiteres fortgesetzt.

In geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen wird das 2G-Plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt. Auch bei Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen vor Publikum (§18a) gilt zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht. Abstandsgebote sowie Gruppenbegrenzungen entfallen.

Bei Versammlungen (§10), also beispielsweise Mitgliederversammlungen in Vereinen, gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Bei Versammlungen unter freiem Himmel ist eine medizinische Maske ausreichend.

Die neue Verordnung findet sich nach Veröffentlichung hier.

Weitere Öffnungsschritte sollen in Umsetzung des MPK-Beschlusses bundesweit zum 20. März erfolgen.

Verpflichtung zur Kontaktnachverfolgung entfällt beim Vereinssport

Ab 5.2.2022 entfällt die Kontaktnachverfolgung im Vereinssport.

Die Anmeldepflicht für Kursangebote im Walddörfer SV bleibt bestehen, da es hier weiterhin nur begrenzte Plätze gibt und die Teilnehmerzahl über die Online-Registrierung gesteuert wird.

Für die festen Trainingsgruppen der Sportabteilungen in den externen Hallen sind ab sofort wieder (wie in der Zeit vor der Pandemie) nur noch die normalen Teilnehmerlisten zu führen, die vierteljährlich an den Verein zu schicken sind.

Der Impfstatus (2G-Plus) ist beim Indoorsport weiter zu kontrollieren! Darüber hinaus behalten auch alle anderen Regelungen (Schutzkonzepte, Hygienevorgaben, Maskenpflicht in Gebäuden) ihre Gültigkeit.

HSB-Information 05.02.2022

Aktualisierung zum 19.01.2022

Änderung bezüglich Johnson&Johnson-Impfung und 2G-Plus

Personen, die mit dem Impfstoff Johnson&Johnson geimpft wurden, gelten nun erst 14 Tage nach Gabe einer zweiten Impfdosis als vollständig geimpft. D.h. die bisherige Regelung , dass einfach mit Johnson&Johnson geimpfte Personen als grundimmunisiert galten, ist nun aufgehoben. Diese Personen dürfen somit unter 2G-Regelungen auch mit negativem Schnelltest nicht mehr an Indoorsportangeboten teilnehmen.

Mit mindestens 4 Wochen Abstand zur ersten Impfdosis von Johnson&Johnson soll eine 2. Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, die COVID-19-Auffrischimpfung (3. Impfung) im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Grundimmunisierung (14 Tage nach der 2. Impfung) erfolgen zu lassen, ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff.

Wer diese drei Impfungen nachweisen kann, muss im Rahmen des 2-G-Plus-Zugangsmodells keinen zusätzlichen Test nachweisen.

Änderung bezüglich des Genesenenstatus

Die Gültigkeitsdauer für den Genesenen-Nachweis wurde auf 90 Tage verkürzt.

Update zum 10.01.2022 - 2G-Plus in Sportinnenräumen

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Omikron-Variante, hat der Senat am 04.01.22 beschlossen, die bisherige 2G-Regelung weitgehend durch eine 2G-Plus-Regelung zu ersetzen.

Der Zutritt zum Indoorsport ist nur vollständig Geimpften und Genesenen gestattet, die zusätzlich ein aktuell negatives Testergebnis (medizinischer Antigen-Schnelltest 24 Std/PCR-Test 48 Std.) vorlegen. Von dieser Regel ausgenommen sind (s. auch Tabelle des Hamburger Sportbunds):

Die Identität ist über einen Lichtbildausweis (Personalausweis) nachzuweisen.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nachweislich nicht impfen lassen dürfen (hier gilt ein schriftliches, ärztliches Zeugnis im Original) müssen ebenfalls einen negativen Coronavirus-Testnachweis erbringen.

Die Teilnehmerzahlen für allgemeine Veranstaltungen sowie Sport mit Publikum werden auf 200 Personen (innen) und 1.000 Personen (außen) beschränkt.

Die Vorgaben der neuen Hamburgischen Eindämmungsverordnung gelten ab Montag, den 10. Januar 2022, weitere Erläuterungen finden sich auf der Website des Hamburger Sportbunds. Das Schutzkonzept des Walddörfer Sportvereins wurde entsprechend aktualisiert.

Aktualisierung zum 04.12.2021

Der Hamburger Senat hat in seiner Eindämmungsverordnung vom 03.12.2021 folgende weitere Einschränkungen beschlossen:

Das Schutz- und Hygienekonzept des Walddörfer SV wurde entsprechend aktualisiert.

Weitere aktuelle Informationen finden sich auf der Website des HSB.

Aktualisierung zum 20.11.2021

Aufgrund steigender Corona-Inzidenzen hat der Hamburger Senat eine Ausweitung des 2G-Modells ab 20.11.2021 beschlossen. Für den Sport im Walddörfer SV ergeben sich daraus folgende Änderungen:

Hinweis: Auch wenn unter 2G-Regeln die Teilnehmerbegrenzung und Masken- und Abstandspflicht entfällt, empfehlen wir auch weiterhin regelmäßige Testungen und einen verantwortgungsvollen Umgang mit den AHA-Regeln. Es gilt das überarbeitete und aktualisierte Schutz- und Hygienekonzept des Walddörfer SV.

Das Schnelltestzentrum im Walddörfer Sportforum wird sein Öffnungszeiten ab Donnerstag den 18.11. erweitern. Außerdem bietet der Walddörfer SV in Zusammenarbeit mit der Sozialbehörde und dem Deutschen Roten Kreuz am 12.12.21 sowie 16.01.2022 im Rahmen von Impfaktionstagen Corona-Schutzimpfungen an.

Aktualisierung ab 23.08.2021

Mit der Eindämmungsverordnung vom 20.08.2021 gelten für den Sport folgende Änderungen:

Die ganze Verordnung findet man unter https://www.hamburg.de/verordnung/

Aktualisierung zum 02.07.2021

Quelle: Hamburger Sportbund

Wir freuen uns über diese nächsten Lockerungsschritte und werden die Gruppengrößen bei unseren Indoor-Angeboten entsprechend anpassen.

Aktualisierung zum 11.06.2021

Nach der bereits erfolgten Rücknahme zahlreicher Corona-Beschränkungen in den vergangenen Wochen ist das Infektionsgeschehen in Hamburg weiterhin stabil. Dies ermöglicht einen weiteren Öffnungsschritt zum 11. Juni 2021. Als vierten Öffnungsschritt hat der Senat folgende Maßnahmen beschlossen:

Quelle: hamburg.de

Wir freuen uns über diese Öffnungensschritte und planen, unsere Sauna ab Samstag wieder für unsere Studiomitglieder zu öffen, sobald die aktuelle Eindämmungsverordnung mit weiteren Informationen und Details veröffentlicht ist.

Aktualisierung zum 04.06.21

Die Gültigkeit der Corona-Schnellstest wurde von 12 Stunden auf 24 Stunden erweitert.

Aktualisierung zum 01.06.2021

 Der Senat hat am 28.05.21 weitere Lockerungen beschlossen, die ab dem 1. Juni in Kraft treten:

Die aktuell gültige Verordnung und die FAQs des Landessportamts findet man auf der Seite der Stadt Hamburg.

Der HSB und das Landessportamt haben Handlungsempfehlungen für den Vereinssportbetrieb in den öffentlichen Sporthallen (03.06.2021) entwickelt, mit den Regelungen, die nun für die Nutzung der Sporthallen gelten.

Der Walddörfer SV hat sein Schutz- und Hygienekonzept entsprechend aktualisiert und freut sich über die nächsten Öffnungsschritte.

Aktualisierung 27.5.2021

Auf der heutigen Pressekonferenz des Senats wurden weitere Lockerungen für den Sport bekanntgegeben:

Damit werden wir ab Dienstag auch den Innenbereich unseres Gesundheits- und Fitness-Studio wieder für unsere Mitglieder öffnen und den Trainingsbetrieb in den Hallen und Gyms wieder aufnehmen.

Unser Schutz- und Hygienekonzzept werden wir aktualisieren, sobald die Eindämmungsverordnung in ihrer finalen Fassung und den Ausführungsbestimmungen vorliegt.

Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit unseren Mitgliedern und wünschen viel Spaß beim Sport im Walddörfer SV!

Aktualisierung 19.05.2021

Da die Inzidenzwerte in Hamburg weiter sinken und zuletzt stabil unter dem Wert von 50 lagen, wurden auf der Pressekonferenz des Senats am 18.Mai 2021 die nächsten Lockerungsschritte für den Sport verkündet, die ab Samstag den 22.Mai gelten:

Zehn bis 14 Tage nach Schritt 2 erfolgen Anfang Juni in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in einem dritten Schritt weitere Öffnungen, auch im Bereich Sport (kontaktfrei, innen mit begrenzter Personalzahl und Test).

Nach Rücksprache mit dem Landessportamt wurde die Begrifflichkeit „kontaktfrei/kontaktlos“ wie folgt für den Sport definiert: Sport in den bekannten Gruppengrößen gilt als „kontaktlos“, wenn die Personen bei Ausübung des Sports nicht in einem ständigen Kontakt miteinander sind, sondern nur in Ausnahmesituationen (so sind z.B. auch die klassischen Teamsportarten möglich). „Nicht kontaktlos“ wären dementsprechend Sportarten, bei denen es über einen längeren Zeitraum einen vergleichsweise engen Körperkontakt gibt (z.B. Judo, Tanzen oder Ringen).

Nach aktuellem Stand besteht für Sportler*innen und Trainer*innen kein Nachweis über eine negatives Testergebnis als Voraussetzung zur Teilnahme am Training.

Letzte Ausführungsbestimmungen zur Eindämmungsverordnung zum 22.5. sind aktuell noch abzuwarten.

Wir freuen uns über diese Öffnungsschritte und haben mit der Planung unsere Kursangebote im Freien und den Vorbereitungen für die Öffnung des Geräteparks vor dem Walddörfer SV begonnen. Auch die Servicezeiten im Walddörfer Sportforum werden ab 22.5. wieder erweitert.

Aktualisierung zum 12.05.2021

Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) hat am 10.5. die Aufhebung der Corona-Notbremse  ab Mittwoch angekündigt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den fünften Werktag in Folge unter 100 geblieben ist. Für den Vereinssport bedeutet dieses, dass ab Mittwoch (12.5.) Sport im Freien wieder mit bis zu 10 Kindern möglich sein wird. Die Aufsichtspersonen (Trainer, Übungsleiter…) müssen eine negatives Testergebnis vorweisen können.

Sinkt der Inzidenzwert weiter oder bleibt zumindest stabil auf niedrigem Niveau, können wir nach dem Lockerungsschritt am Mittwoch frühestens zehn Tage später mit diesen Lockerungsmaßnamen rechnen:

Wir halten euch weiterhin an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Aktualisierung 23.04.2021

Mit dem Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes wurde auch die Hamburger Eindämmungsverordnung durch den Hamburger Senat überarbeitet.

Unter § 20 Vorübergehende Einschränkung des Sportbetriebs, Spielplätze finden sich folgende aktuelle Vorgaben für den Vereinssport:

„Abweichend von Absatz 1 ist die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten im Freien insbesondere auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) sowie für höchstens fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig; das Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2 Satz 1 findet hierbei keine Anwendung; Anleitungspersonen müssen über einen negativen Coronavirus-Testnachweises nach § 10h verfügen, der der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist.“

Weitere aktuelle Informationen zum Thema Sport finden sich unter https://www.hamburg.de/faq-sport

Aktualisierung am 19.03.2021

Nachdem der Inzidenzwert den dritten Tag in Folge über 100 lag, hat der Hamburger Senat heute eine Notbremse beschlossen und wird verschiedene Lockerungen der vergangenen Woche nun zurücknehmen.

Für den Sport bedeutet das:

Für den Walddörfer SV bedeutet das aktuell:

Nutzt gerne unsere Online-Angebote am Wochenende, geht raus und bleibt in Bewegung!

Aktualisierung 08.03.2021

Auf der Basis der aktuellen HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (EVO) haben wurde das Schutzkonzept des Walddörfer SV aktualisiert. Bereits in dieser Woche starten wir mit dem Sportbetrieb für Kinder unter 14 Jahren sowie dem Gerätepark im Freien vor dem Walddörfer Sportforum. Mehr Info gibt es hier.

Aktualisierung nach dem 05.03.2021

Auch wenn nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 3.3.2021 der Lockdown bis zum 28.03.2021 fortgesetzt wird, sind erste Öffnungen im Bereich des Sports nun in Aussicht gestellt. Laut derzeitiger Information ist ab Montag den 8.3. in Hamburg "die Ausübung von Sport im Freien allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts (max. 5 Personen) möglich. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können in Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien Sport treiben." (Quelle: hamburg.de)

Wir warten derzeit noch auf die endgültige Verordnung des Hamburg Senats, stehen aber in den Startlöchern und hoffen, dass wir schnellstmöglich aktuelle Informationen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs veröffentlichen können.

Wir danken für die Geduld und das Verständnis.

Bleibt gesund, wir freuen uns auf Euch!

Übersicht Stufenplan DOSB

Aktualisierung vom 11.2.2021

Der aktuellen Lockdown wurde erneut und nun bis zum 7.3.2021 verlängert.

Aktualisierung 19.01.2021

Bereits jetzt wurde beschlossen, den aktuellen Lockdown bis einschließlich 14.2.2021 fortzusetzen.

Aktualisierung zum 8. Januar 2021

Da die aktuellen Corona-Zahlen unverändert hoch bleiben, hat der Hamburger Senat am 7. Januar seine Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz erneut angepasst und setzt den Lockdown bis Ende Januar fort. Die Änderungen treten ab Freitag, 08. Januar 2021 in Kraft.

Für den Walddörfer Sportverein bedeutet das:

Weiterhin gestattet ist die sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des gleichen Haushalts auf vereinseigenen Anlagen (Allhornplatz, Tennisanlage Berner Au) sowie die Durchführung  ärztlich verordneten Reha-Sports unter Einhaltung der vorgegebenen Hygieneregeln.

Der Walddörfer SV bietet seinen Mitgliedern darüber hinaus ein umfangreiches Online-Kursprogramm und zahlreiche Trainingsvideos, wöchentlich neue Acitivity Cards für Kinder und Familien und innerhalb der Abteilungen und festen Trainingsgruppen individuelle Trainingsaufgaben und Challenges.

Bleibt gesund und in Bewegung!

Aktualisierung zum 02.12.2020

Die im November beschlossenen Einschränkungen werden auch bis zum 10. Januar fortgesetzt. Bis auf wenige Ausnahmen (Reha-Sport, Tennis auf der eigenen Sportanlage - unter Einhaltung stregner Hygieneregeln und Dokumentationspflichten)  ruht der organisierte Sport im Verein.

Aktualisierung zum 28.10.2020

Der Hamburg Senat hat am 30. Oktober seine Eindämmungsverordnung gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst. Die Änderungen treten am kommenden Montag, 2. November 2020, in Kraft. Alle Maßnahmen haben zum Ziel, Kontakte zu reduzieren, um das Infektionsgeschehen zu bremsen und damit die Zahl der schweren Krankheitsverläufe  mit intensivmedizinischem Behandlungsbedarf zu senken. In diesem Zusammenhang soll auch der Trainingsbetrieb in Sportvereinen und Fitness-Studios ab dem 2. November bis vorläufig 30.November eingestellt werden.

Der Walddörfer SV folgt dieser Verordnung und stellt zum 2. November seinen Sport- und Trainingsbetrieb ein. Auch der Spielbetrieb in den Amateurligen ruht. Für den November geplante Veranstaltungen werden abgesagt und sollen nach Möglichkeit nachgeholt werden.

Aktualisierung zum 01.09.2020

Der Hamburger Senat hat am 25.08.2020 weitere Änderungen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Mannschaftssportarten ist ab dem 01.09.2020 wieder mit bis zu 30 Aktiven auf dem Spielfeld zulässig. Während der unmittelbaren Sportausübung wird das Abstandsgebot bei Mannschaftssportarten mit bis zu 30 Personen - statt wie bisher zehn - augehoben. Das gilt für Sport unter freiem Himmel wie auch für Sport in Hallen. Die neue Regelung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Mannschaftssportarten.

Zu den ab Septmeber zugelassenen Personen bei Mannschaftssportarten zählen alle aktiven Sportlerinnen und Sportler, die unmittelbar auf dem Spielfeld am Trainings - oder Wettkampfbetrieb teilnehmen. Trainer, Funktionsteams sowie weitere einer Mannschaft zugehörige Personen, die nicht unmittelbar an der Sportausübung beteiligt sind, sind nicht inbegriffen, müssen jeodch die allgemeinen Hygienevorgaben beachten.

Der bisherige Rahmen für die übrigen Sportarten mit den entsprechenden Auflagen gilt unverändert. Bei mehr als zehn Personen (bzw. 30 Personen bei Mannschaftssportarten) sind die Abstände entsprechend einzuhalten. Hier gilt bei der Sportausübung weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien, in geschlossenen Räumen ein Abstand von mindestens 2,5 Metern zwischen den Aktiven.

Senats-Verordnung 25.08.20

Presseinfo Sportbehörde

Aktualisierung 08.07.2020

Ab dem 09.07.2020 sind die Umkleiden und Duschen im Sportforum wieder zur Nutzung freigegeben. Es gilt auch hier die Abstandsregelung von 1,5 m.

Aktualisierung 28.05.2020

Mit der Verordnung des Hamburger Senats vom 26.05.2020 werden die Lockerungen im Bereich des Sports fortgesetzt.

Ab 27.05.2020 darf auch der Sportbetrieb in Sporthallen und Studios wieder aufgenommen werden. Für den Indoor-Sport gelten dabei Abstandsregeln von mindestens 2,5 m.

Der Walddörfer SV nimmt ab 28.05.2020 seinen Studiobetrieb im Walddörfer Sportforum wieder auf. Hierfür gilt ergänzend zum allgemeinen Schutzkonzept des Walddörfer SV ein gesondertes Hygienekonzept Studio.

Auch ansonsten wird der Trainingsbetrieb in den Hallen mit begschränkter Teilnehmerzahl und unter Einhaltung der für den Innenbereich geltenden Hygieneregeln wieder aufgenommen. Eine Online-Anmeldung (offene Kursangebote) bzw. Teilnahmedokumentation (geschlossene Gruppen) wird fortgesetzt.

Aktualisierung 13.05.2020

Mit der Verordnung des Hamburger Senats vom 12.05.2020 werden die Lockerungen im Bereich des Sports konkreter.

Demnach können alle öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien ab 13. Mai, wieder genutzt werden, sofern die Sportausübung bzw. der Trainingsbetrieb kontaktfrei erfolgen. Eine Unterscheidung in Mannschafts- oder Individualsportarten, wie bisher, erfolgt nicht mehr. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen jedoch konsequent einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Darüber hinaus muss durch Umsetzung eines umfassenden Hygiene- und Schutzkonzepts die Ausbereitung des Coronavirus verhindert werden.

Der Walddörfer SV freut sich im Rahmen dieser aktuellen Vorgaben den Sportbetrieb im Freien nun wieder aufnehmen zu können. Nachdem der Tennisbetrieb bereits in der vergangenen Woche aufgenommen wurde, hat der Verein nun eine umfangreiches Programm "Sport im Freien" entwickelt. Für die Teilnahme an diesem Kursprogramm ist eine Registrierung über unser Online-Buchungstool erforderlich. Die Mannschaftssportarten organisieren ihren Sportbetrieb im Freien entsprechend dieser Vorgaben sowie der sportartspezifischen Empfehlungen der Fachverbände in festen Trainingsgruppen.

Empfehlungen DOSB

Schutzkonzept Walddörfer SV

Aktualisierung 06.05.2020 - Es geht wieder los: draußen und mit Abstand!

Mit der Verordnung des Senats vom 06.05.2020  werden wie in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, auch die Einschränkungen des Vereinssport schrittweise gelockert. Zwar ist der Sportbetrieb in geschlossenen Räumen weiterhin untersagt, Sport im Freien jedoch ist unter Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften ab sofort wieder möglich.

Hinsichtlich der Öffnung oder Wiederaufnahme weiterer Sportangebote befinden wir uns im engen Austausch mit den zuständigen Behörden und Verbänden. Unser Sport-Orga-Team entwickelt aktuell konkrete Angebote, mit denen wir den Sport im Freien wieder aufnehmen können. Wir gehen davon aus, dass in Kürze auch in anderen Bereichen und Abteilungen die Aufnahme des Sportbetriebs unter Einhaltung behördlicher Vorgaben wieder möglich sein wird.

Der Vorstand hat auf der Basis offizieller Richtlinien und Empfehlungen jetzt Verhaltens- und Hygieneregeln für die Durchführung von Trainingsangeboten erstellt. Diese sind die Grundlage für die Teilnahme an unseren Sportangeboten.

Wir freuen uns auf die Rückkehr des Sports - auch wenn wir alle den Sport in den nächsten Wochen "NEU"  denken müssen.

 

Aktualisierung zum 30.4.2020 - Wir müssen abwarten

Wir warten alle auf die Signale aus der Politik in Richtung Sport, die leider weiterhin vage (Abstandsregelung, Hygiene, Outdoor, Individualsport/Kleingruppen) sind. Nach der Sitzung der Sportministerkonferenz und einer Entscheidung der Hamburger Politik am Anfang nächster Woche, werden wir (hoffentlich) konkreteres zum Thema „Wiederanfahren des Sports in Hamburg“ erfahren. Dann werden wir schnellstmöglich innerhalb der vorgegebenen „Leitplanken“ ggf. auch neue Sport- und Bewegungsangebote planen.

Der Walddörfer SV übernimmt Verantwortung - Einstellung der Sportbetriebs am 13.3.2020

Der Walddörfer SV hat am Freitag, den 13. März um 14 Uhr seinen Sport- und Trainingsbetrieb, sowie Veranstaltungen und Sitzungen vorübergehend eingestellt. Im Zuge der sich verschärfenden Coronasituation hat der Senat am 15. März eine Allgemeinverfügung beschlossen: ab sofort sind alle schulischen, öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen. Dieses gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 30.4.2020. Eine ergänzende Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde untersagt inzwischen alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen unabhängig von der Teilnehmerzahl.

Wir nehmen unsere gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung ernst und wollen mit dieser Maßnahme unseren Teil dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Gesundheit unserer Mitglieder, Mitarbeiter*innen, Zuschauer*innen und Gäste steht für uns an erster Stelle. Wir sind uns sicher, dass Sie, liebe Mitglieder und Mitarbeiter*innen, diese Gedanken nachvollziehen und entsprechend mittragen werden.

Wir werden auf unserer Website regelmäßig über aktuelle Informationen unseres Vereins berichten. Die für den 29.03.2020 geplante Delegiertenversammlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Für Rückfragen steht der Vorstand des Walddörfer SV unter vorstand@walddoerfer-sv.de zur Verfügung.

Unsere Geschäftstelle bleibt weiterhin besetzt und ist in den nächsten Wochen per Mail (info@walddoerfer-sv.de) sowie telefonisch von Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr unter 645062-0 erreichbar.

Der Vorstand des Walddörfer SV

Ausgezeichnet mit:
Sport Pro Gesundheit Sport Pro Reha Freiwilligendienste im Sport DOSB – Integration durch Sport, ausgezeichneter Stützpunktverein
Partner:
Hamburger Sportbund Sport begeistert Hamburg Lotto Hamburg TopSportVereine Hamburg Airport Freiburger Kreis